IST DIE RÜCKVERFOLGBARKEIT VON ARZNEIMITTELN IN BRASILIEN OBLIGATORISCH?
Die Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln ist in Brasilien noch nicht obligatorisch, aber es gibt Vorschriften, die Pharmaunternehmen verpflichten, die Technologie für bestimmte Arzneimittel bis April 2022 bereitzustellen. Dies geschieht über eine neue Plattform, die Anvisa eingerichtet hat und die als das Nationale Arzneimittelkontrollsystem (Sistema Nacional de Controle de Medicamentos, SNCM) bezeichnet wird.
GESETZ ÜBER DIE RÜCKVERFOLGBARKEIT
Das Gesetz, das die Rückverfolgbarkeit von Arzneimitteln in Brasilien zwingend vorschreibt, ist das Gesetz 13.140 vom Dezember 2016. Neben diesem Gesetz über die Rückverfolgbarkeit gibt es auch das RDC 319/19 und das IN100/21, welche die Richtlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bilden.