Blog - EU Corporate Sustainability Reporting Directive

Die Emission von Treibhausgasen (THG) ist weltweit zu einem heißen Thema geworden, da die höchsten jemals aufgezeichneten CO2-Werte in der Atmosphäre weiterhin extreme Wetterereignisse, steigende Meeresspiegel, Luftverschmutzung, Störungen der Lebensmittelversorgung und mehr verursachen. Dies hat zu neuen Vorschriften für die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen geführt, wie der neuen Richtlinie der Europäischen Union hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Die CSRD wird es Verbrauchern und Anlegern ermöglichen, mehr über die Risiken, Chancen und Auswirkungen ihrer Tätigkeiten zu erfahren. Nachstehend erklären wir Folgendes:

  • Was ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?
  • Für wen gilt die CSRD?
  • Compliance mit der CSRD
  • CSRD-Fristen

Was ist die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)?

Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie schreibt vor, dass bestimmte Unternehmen Berichte über Nachhaltigkeitsaspekte gemäß einem Normenwerk vorlegen müssen, das von einem unabhängigen Gremium namens „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) entwickelt wurde. Diese Richtlinie ersetzt und erweitert den Umfang der bestehenden Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD). Die CSRD vervierfacht effektiv die Anzahl der Unternehmen, die zur Meldung verpflichtet sind, und dehnt die Anforderungen auf außereuropäische Unternehmen aus, die in erheblichem Umfang in der EU tätig sind.

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FÜR WEN GILT DIE RICHTLINIE ZUR NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG VON UNTERNEHMEN?

DIE CSRD GILT FÜR ALLE EU-UNTERNEHMEN, DIE MINDESTENS ZWEI DER FOLGENDEN BEDINGUNGEN ERFÜLLEN:

  • Mehr als 250 Mitarbeiter
  • Nettoumsatz über 40 Mio. €
  • Gesamtkapital von 20 Mio. € oder mehr

Die CSRD gilt auch für nicht in der EU ansässige Unternehmen, die in der EU tätig sind und einen Umsatz von mehr als 150 Mio. € erwirtschaften, sowie für Unternehmen mit Wertpapieren, welche an einem EU-regulierten Markt notiert sind, zu dem börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) gehören.

WIE MAN DIE RICHTLINIE ZUR NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG EINHÄLT

Die von der EFRAG genehmigte Version des Normenwerks, welches von der CSRD vorgeschrieben wird, wurde im November 2022 veröffentlicht und umfasst zwei Sätze von übergreifenden Standards, bei denen es sich um themenunabhängige allgemeine Anforderungen handelt, und zehn weitere Standards, die in die USG-Themen unterteilt sind: Umwelt, Soziales und Governance.  Eine Darstellung davon finden Sie in der folgenden Abbildung:

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In Bezug auf die Einhaltung des umweltbezogenen Bereichs der CSRD ist Optchain von OPTEL die perfekte Lösung, um umfassende Meldemechanismen bereitzustellen, welche die Treibhausgasemissionen sowohl auf Organisations- als auch auf Produktebene überwachen und offenlegen. Da die CSRD für die meisten Unternehmen die Offenlegung von Treibhausgasemissionen gemäß Scope 1, 2 und 3 vorschreibt und auch so viele Primärdaten wie möglich erfordert, ist es wichtig, über die richtigen Tools und Systeme zu verfügen, insbesondere für Primärdaten außerhalb des eigenen Unternehmens. Optchain ist die Rückverfolgbarkeitsplattform, die eine granulare und genaue Verfolgung der Treibhausgasemissionen gemäß Scope 1, 2 und 3 entlang der gesamten Lieferkette ermöglicht. Sie bietet auch eine vollständige Transparenz in Bezug auf die Leistung der Lieferkette.

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FRISTEN DER RICHTLINIE ZUR NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG VON UNTERNEHMEN

Die Meldepflichten werden im Laufe der Zeit für verschiedene Arten von Unternehmen schrittweise eingeführt. Die Umsetzung der Richtlinie soll mit größeren Unternehmen beginnen und in den folgenden Jahren auf kleinere Unternehmen ausgeweitet werden. Die ersten Unternehmen müssen die Standards im Geschäftsjahr 2024 anwenden, wobei die entsprechenden Berichte im Jahr 2025 zu veröffentlichen sind. Börsennotierte KMUs sind verpflichtet, ab 2026 Meldungen zu übermitteln, mit einer weiteren freiwilligen Opt-out-Option bis 2028. Sie werden gemäß separaten, verhältnismäßigen Standards Bericht erstatten können, welche die EFRAG im nächsten Jahr ausarbeiten wird. Die folgende Tabelle zeigt die CSRD-Fristen:

Wer? /Wann?

1

Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, soll der erste Bericht im Jahr 2025 vorgelegt werden

2

Große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, soll der Bericht im Jahr 2026 vorgelegt werden (basierend auf Daten aus dem Jahr 2025)

3

Börsennotierte KMUs

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen (vorbehaltlich der Opt-out-Anwendung bis 2028), soll der Bericht im Jahr 2027 vorgelegt werden (basierend auf Daten aus dem Jahr 2026)

4

Nicht-EU-Muttergesellschaften mit: (i) einer in der EU ansässigen großen Tochtergesellschaft oder einer börsennotierten KMU-Tochtergesellschaft; oder (ii) einer großen EU-Niederlassung

Konsolidiert ab 2028

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LEITFADEN FÜR DIE NACHHALTIGKEITS BERICHTERSTATTUNG

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