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DIE EU-VERORDNUNG ZUR VERMEIDUNG VON ENTWALDUNG (EUDR)

Aus der Notwendigkeit, den Abbau von Waldgebieten weltweit zu stoppen, hat die Europäische Union (EU) die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) gebilligt, um sicherzustellen, dass Konsumgüter wie Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Gummi, Rindfleisch, Palmöl und deren Derivate, die auf den europäischen Markt gelangen, nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Dazu müssen Unternehmen eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durchführen, um die Herkunft von diesen importierten oder exportierten Produkten zu überprüfen und nachzuweisen, dass diese nicht zur Entwaldung oder zum Abbau natürlicher Ökosysteme beigetragen haben. Lesen Sie hier mehr über die Einhaltung der EUDR.

WELCHE PRODUKTE FALLEN GENAU UNTER DIE EUDR? 

Die EUDR gilt nur für Produkte, die in Anhang I aufgeführt sind, und das unabhängig von ihrer Menge. Wenn ein Produkt nicht in Anhang I aufgeführt ist, muss es die Anforderungen der EUDR nicht erfüllen, selbst wenn es Rohstoffe enthält, die unter die Verordnung fallen. So findet die Verordnung beispielsweise nicht für Produkte wie Seife Anwendung, selbst wenn diese Palmöl enthalten, das unter die EUDR fällt.

Im Folgenden finden Sie die Produkte, die in den Anwendungsbereich der EUDR-Verordnung fallen, in Übereinstimmung mit einer Liste von EU-Zollkodizes (HS-Code):

Liste von EU-Zollkodizes (HS-Code)

RINDER

ex 0102 Rinder, lebend

ex 0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt

ex 0202 Fleisch von Rindern, gefroren

ex 0206 10 Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, genießbar, frisch oder gekühlt

ex 0206 22 Lebern von Rindern, genießbar, gefroren

ex 0206 29 Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern (ausgenommen Zungen und Lebern), genießbar, gefroren

ex 4101 Rohe Häute und Felle von Rindern (frisch oder gesalzen, getrocknet, geäschert, gepickelt oder anders konserviert, jedoch weder gegerbt noch zu Pergament- oder Rohhautleder konserviert oder zugerichtet), auch enthaart oder gespalten

ex 4104 Gegerbte, auch getrocknete Häute und Felle von Rindern, enthaart, auch gespalten, aber nicht zugerichtet

ex 4107 Nach dem Gerben oder Trocknen zugerichtetes Leder von Rindern, einschließlich Pergament- oder Rohhautleder, enthaart, auch gespalten

KAKAO

1801 00 00 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

1802 00 00 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

1803 Kakaomasse, auch entfettet

1804 00 00 Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

1805 00 00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

KAFFEE

0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt

KAUTSCHUK 

4001 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guajule, Chicle und ähnliche Naturkautschuke, in Rohformen oder in Platten, Bändern oder Streifen

4005 Zusammengesetzter, unvulkanisierter Kautschuk, in Rohformen oder in Platten, Bändern oder Streifen

4006 Unvulkanisierter Kautschuk in anderen Formen (z. B. Stangen, Rohren und Profilformen) und Artikel (z. B. Scheiben und Ringe)

4007 Vulkanisierte Gummifäden und -schnüre

4008 Platten, Bänder, Streifen, Stangen und Profilformen aus vulkanisiertem Kautschuk, ausgenommen Hartkautschuk

4010 Förder- oder Antriebsriemen oder -gurte aus vulkanisiertem Kautschuk

4011 Neue Luftreifen aus Kautschuk

4012 Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen aus Kautschuk; Massiv- oder Luftbereifungen, Reifenlaufflächen und Reifenklappen aus Kautschuk

4013 Luftschläuche aus Kautschuk

4015 Bekleidungsartikel und Kleidungszubehör (einschließlich Handschuhen, Fäustlingen und Fausthandschuhen) für alle Zwecke, aus vulkanisiertem Kautschuk, ausgenommen Hartkautschuk

4016 Andere Artikel aus vulkanisiertem Kautschuk, ausgenommen Hartkautschuk, anderweitig nicht in Kapitel 40 genannt

4017 Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen einschließlich Abfälle und Reste; Artikel aus Hartkautschuk

 

ÖLPALME

1511 Palmöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

1207 10 Palmnüsse und Palmkerne

1513 21 Rohes Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen

1513 29 Palmkern- und Babassuöl und deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert (ausgenommen Rohöl)

 2306 60 Ölkuchen und andere feste Rückstände von Palmnüssen oder Palmkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets, die aus der Gewinnung von Palmnussölen oder Palmkernölen entstehen

SOJA

1201 Sojabohnen, auch geschrotet

1208 10 Mehl von Sojabohnen

1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert

2304 Ölkuchen und andere feste Rückstände, auch gemahlen oder in Form von Pellets, die aus der Gewinnung von Sojaöl entstehen

HOLZ

4401 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst

4403 Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet

4406 Eisenbahn- oder Straßenbahnschwellen (Querstreben) aus Holz

4407 Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von mehr als 6 mm

4408 Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter), Blätter für Sperrholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von maximal 6 mm

4409 Holz (einschließlich Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), entlang einer oder mehrerer Kanten, Enden oder Flächen profiliert (gekehlt, genutet, gefedert, gefalzt, abgeschrägt, gefriest, gerundet oder in ähnlicher Weise bearbeitet), auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden

4410 Spanplatten, OSB-Platten und ähnliche Platten (z. B. „Waferboard“-Platten) aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Bindemitteln hergestellt

4411 Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt

4412 Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches Lagenholz

4413 00 00 Verdichtetes Holz in Blöcken, Platten, Brettern oder Profilen

4414 00 Holzrahmen für Bilder, Fotografien, Spiegel oder dergleichen

4415 Kisten, Kistchen, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel aus Holz; Kabeltrommeln aus Holz; Flachpaletten, Boxpaletten und andere Ladungsträger aus Holz; Palettenaufsatzwände aus Holz (ausgenommen Verpackungsmaterial, das ausschließlich als Verpackungsmaterial zum Stützen, Schützen oder Transportieren eines anderen in Verkehr gebrachten Produkts verwendet wird)

4416 00 00 Fässer, Tröge, Bottiche, Kübel und andere Böttcherwaren und Teile davon, aus Holz, einschließlich Fassstäbe

4418 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten und Schindeln aus Holz

Zellstoff und Papier der Kapitel 47 und 48 der Kombinierten Nomenklatur, mit Ausnahme von Erzeugnissen auf Bambusbasis und Wiedergewinnungsprodukten (Abfälle und Ausschuss)

9403 30, 9403 40, 9403 50 00, 9403 60 und 9403 90 30 Holzmöbel

9406 10 00 Gebäude, vorgefertigt, aus Holz

NOTE: IN DEN NÄCHSTEN ZWEI JAHREN WIRD EINE ÜBERPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT UND DAHER WERDEN MÖGLICHERWEISE NOCH WEITERE PRODUKTE ZU DIESER LISTE HINZUGEFÜGT.

LADEN SIE IHREN EUDR-LEITFADEN HIER HERUNTER!

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