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DIE EU-VERORDNUNG ÜBER DEN CO2-GRENZAUSGLEICHSMECHANISMUS (CBAM)

Trotz globaler Bemühungen, Strategien zur Eindämmung des Klimawandels zu stärken und neue Rechtsvorschriften zu erlassen, bleibt das Problem der Verlagerung von CO2-Emissionen bestehen. Zu diesem Phänomen kommt es, wenn Unternehmen, die in Ländern mit strikter Klimapolitik tätig sind, sich dafür entscheiden, ihre kohlenstoffintensiven Produktionsbetriebe in Länder mit lockereren Emissionsvorschriften zu verlagern. Die Verlagerung von CO2-Emissionen tritt auch dann auf, wenn Produkte aus einem klimafreundlichen Land durch Importe mit einem großen CO2-Fußabdruck ersetzt werden.

Um der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken, ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) am 16. Mai 2023 in der Europäischen Union (EU) offiziell in Kraft getreten. Der Mechanismus zielt darauf ab, gleiche wirtschaftliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem die CO2-Emissionen im Zusammenhang mit der Herstellung kohlenstoffintensiver Waren, die auf den EU-Markt gelangen, gerecht bepreist werden. Dies wird auch eine entscheidende Strategie sein, um Anreize für sauberere Herstellungsprozesse in Exportländern außerhalb der EU zu schaffen. In diesem Artikel gehen wir auf den CBAM ein und darauf, was es für Unternehmen bedeutet, die Produkte in der EU verkaufen.

Was ist der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)?

Im Wesentlichen handelt es sich beim CBAM um einen Tarif, den die Europäische Union und andere Regionen auf importierte Waren auf der Grundlage ihres CO2-Fußabdrucks erheben werden. Er dient zwei Hauptzwecken. Der erste ist, dass die EU inländische Industrien schützen möchte, die möglicherweise einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Branchen in Regionen mit lockeren oder fehlenden CO2-Vorschriften haben.

Die zweite besteht darin, andere Länder dazu zu ermutigen, eine CO2-Bepreisung oder andere konkrete Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen zu ergreifen. Andernfalls unterliegen ihre Exporte hohen Zöllen. In Anbetracht der Auswirkungen des CBAM müssen Unternehmen weltweit ihre Tätigkeiten neu bewerten, um die Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu halten und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

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WER MUSS DEN CBAM EINHALTEN?

Der CBAM wird zunächst auf Sektoren abzielen, die Produkte mit einem hohen Potenzial für die Verlagerung von CO2-Emissionen entwickeln, wie Eisen, Stahl, Zement, Strom, Wasserstoff und Düngemittel. Da der CBAM schrittweise eingeführt wird, werden sich sein Geltungsbereich und sein Umfang erweitern. Befürworter hoffen, dass der CBAM, wenn er ab 2026 vollständig eingeführt ist, über 50 % der derzeit vom EU-Emissionshandelssystem (ETS) regulierten CO2-Emissionssektoren abdecken wird. Das EU-ETS ist ein Cap-and-Trade-System, das die CO2-Emissionen aus verschiedenen Sektoren einschränkt. Als Übergangsmaßnahme erhalten Unternehmen in diesen Sektoren derzeit im Rahmen des ETS kostenlose Zertifikate, um sie bei der Anpassung an die CO2-Bepreisung zu unterstützen.

CBAM-Zeitplan

Der CBAM wird ab 1. Oktober 2023 ohne finanzielle Anpassungen in einer Übergangsphase bis Januar 2026 gelten. Während dieser Zeit müssen Importeure von Produkten, die in den ursprünglichen Geltungsbereich des CBAM fallen, nur die – direkten und indirekten – Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit ihren Importen und alle im Ausland gezahlten CO2-Preise vierteljährlich melden. In dieser Phase müssen die meldenden Unternehmen keine Ausgleichszahlungen leisten.  Ab 2027 müssen Unternehmen das CBAM-Register nutzen, um eine Erklärung für das vorangegangene Jahr (in diesem Fall 2026) abzugeben und Zertifikate vorzulegen, die belegen, dass die gemeldeten Emissionen überprüft wurden.

Auch wenn 2027 noch einige Jahre entfernt zu sein scheint, war die Dringlichkeit zur Vorbereitung von Unternehmen in der EU und solchen, die in die EU exportieren, nie größer. Sie müssen CO2-Tracking– und Bilanzierungssysteme einrichten, um direkte Emissionen aus ihren Betrieben sowie indirekte Emissionen aus ihren gesamten Lieferketten zu verfolgen, zu messen und zu überprüfen. Bei der CO2-Bilanzierung müssen die Emissionen aus dem gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigt werden. Eine detaillierte Berichterstattung wird verpflichtend werden. Unternehmen müssen umfassende, präzise und aktuelle Nachweise ihrer CO2-Bilanz vorlegen. Dabei ist die Überprüfung durch Dritte entscheidend. Fehlerhafte oder unzureichende Meldungen können zu Strafen führen.

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CBAM: VERÄNDERUNG DER ART UND WEISE, WIE UNTERNEHMEN IN DER EU TÄTIG SIND ODER GESCHÄFTE MIT DER EU TÄTIGEN

Die Dominoeffekte, die der CBAM auslöst, gehen über die CO2-Bilanzierung und -Meldung hinaus. Um in der EU wettbewerbsfähig und im Geschäft zu bleiben, müssen Unternehmen ihre Lieferanten in der Lieferkette genauer unter die Lupe nehmen und ihre Partnerschaften überdenken – entweder durch eine Zusammenarbeit, um Emissionen zu reduzieren, oder indem sie Anbieter mit einem geringeren CO2-Fußabdruck auskundschaften.

Darüber hinaus wird ein verstärkter Fokus auf Forschung und Entwicklung (F&E) gelegt werden, um sauberere Technologien und Prozesse zur Reduzierung des gesamten Kohlenstoffgehalts ihrer Waren zu implementieren. Erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung können sogar dazu führen, dass einige Unternehmen ihre Preise anpassen werden, um die steigenden Investitions- und Betriebskosten sowie die zusätzlichen CO2-Kosten auszugleichen.

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WIE OPTEL UNTERNEHMEN BEI DER VORBEREITUNG UND SICHERSTELLUNG DER EINHALTUNG DER CBAM-VORSCHRIFTEN UNTERSTÜTZEN KANN

Die CO2-Tracking-Lösung von OPTEL wurde speziell mit robusten Funktionen zur Berechnung von Treibhausgas-Beständen (THG-Beständen) und zur genauen Echtzeitüberwachung der Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen entwickelt. Unsere Lösung hilft Führungskräften dabei, CO2-Hotspots ausfindig zu machen und fundierte Entscheidungen darüber zu treffen, worauf Reduktionsbemühungen gerichtet werden sollen. Die CO2-Tracking-Lösung von OPTEL wurde zur Interaktion mit Systemen von Drittanbietern über eine gesamte vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette hinweg entwickelt und erstellt zuverlässige Erklärungen zum CO2-Fußabdruck für jede Art von Produkt und das in Übereinstimmung mit den Berichtsstandards des CBAM.

Ein weiterer Vorteil? OPTEL bietet nicht nur eine Plattform zur Rückverfolgbarkeit des Produktlebenszyklus. Unsere Experten für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen verstehen die komplizierten Details des CBAM und wissen, wie diese für bestimmte Unternehmen Anwendung finden. Ihr Unternehmen kann auf unser Know-how zurückgreifen, um die Konformität mit dem CBAM zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sie können uns noch heute kontaktieren, um eine unverbindliche Einschätzung Ihrer einzigartigen Situation zu erhalten.

Der CBAM wird die Landschaft des internationalen Handels und Geschäftsbetriebs unweigerlich verändern. Eine proaktive Vorbereitung und die richtigen technologischen Lösungen werden dabei entscheidend sein. Wie bei jeder rechtlichen Änderung wird es Herausforderungen geben, jedoch besteht auch die Chance für Unternehmen, den Weg in eine kohlenstoffarme Zukunft zu weisen.

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