Die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) verpflichtet Unternehmen dazu, eine Reihe von Standards zu erfüllen, die von der unabhängigen Einrichtung, der European Financial Advisory Group (EFRAG), festgelegt wurden. Bestimmte Unternehmen müssen Berichte über die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit vorlegen.

Die Richtlinie gilt für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Sie beschäftigen mehr als 250 Mitarbeiter, erwirtschaften einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro oder haben Vermögenswerte in Höhe von 20 Millionen Euro.

Laden Sie unseren Leitfaden herunter

Hier erfahren Sie mehr über die CSRD