Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in den Lieferketten. Mit einer umfassenden Pflichtenliste und einem Risikomanagementsystem zur Einhaltung von Vorschriften sind Unternehmen zur regelmäßigen Dokumentation und Berichterstattung angehalten, um Verstöße und höhere Geldstrafen zu vermeiden.

Kontaktieren Sie uns