Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Automobilhersteller vor beispiellose Compliance-Herausforderungen. Da der 30. Dezember 2025 für große Unternehmen schnell näher rückt, müssen Automobilunternehmen umfassende Sorgfaltspflichtsysteme einführen, um Materialien mit Entwaldungsrisiko über ihre komplexen, mehrstufigen Lieferketten hinweg nachzuverfolgen.
Automobilhersteller sehen sich aufgrund des umfangreichen Einsatzes von Naturkautschuk, Leder, Holz und sojabasierten Komponenten mit besonderen Compliance-Anforderungen konfrontiert. Die Verordnung untersagt das Inverkehrbringen von Produkten auf dem europäischen Markt, die von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Sie verlangt eine präzise geografische Dokumentation sowie Transparenz in der gesamten Lieferkette.
Diese Checkliste bietet den Stakeholdern der Automobilindustrie umsetzbare Schritte, um die EUDR-Konformität zu erreichen und gleichzeitig die betriebliche Effizienz und den Wettbewerbsvorteil zu wahren.